Am 1. Januar 2023 wird die erste Etappe des neuen Erbrechts in Kraft treten. Die zentralen Neuerungen dieser Revision werden zu mehr Verfügungsfreiheit und zu mehr Flexibilität bei der Realisierung individueller Anliegen des Erblassers führen. Damit steigen die Herausforderungen für die Rechtsgeschäftsplanung und -gestaltung als einer namentlich Notarinnen und Notaren obliegenden Aufgabe. Dieser Band ist den damit verbundenen Fragen gewidmet.
Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan Wolf und Rechtsanwältin Andrea Dorjee-Good stellt das neue Erbrecht sowie insbesondere die sich daraus für Rechtsgeschäftsplanung und notarielle Praxis ergebenden Aspekte vor. Prof. Dr. Martin Eggel und BLaw Nathalie Gerster befassen sich mit der Behandlung der Säule 3a und den Änderungen im Herabsetzungsrecht. Rechtsanwältin Andrea Dorjee-Good diskutiert die in Gang befindliche Revision des internationalen Privatrechts der Schweiz.