Gab es im Mittelalter ein Herrenrecht der ersten Nacht (jus primae noctis)? Jörg Wettlaufer diskutiert diese Frage aus rechtshistorischer und anthropologischer Sicht. Richtungsweisend ist dabei weniger die Verortung des Herrenrechts zwischen Mythos und Realität als die Suche nach Ursprung, Entwicklung und Bedeutung des Glaubens an ein solches Recht. Im Spannungsfeld von literarischem Topos, mittelalterlicher Rechtssymbolik und den Heiratsabgaben der ländlichen Bevölkerung an ihre Herren entsteht ein lebendiges Bild des sozialen Konflikts zwischen niederem Adel und Bauern im 15. und frühen 16. Jahrhundert, in dem das Herrenrecht der ersten Nacht eine vornehmlich symbolische Rolle spielte.
Unveränderter Nachdruck