Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 3, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalt meiner Seminararbeit wird sein, inwiefern Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ Rechte Erdoğans verletzt und ob Böhmermanns Beitrag nicht doch möglicherweise durch Grundrechte gedeckt ist. Dabei untersuche und vergleiche ich auch die bereits bestehenden Entscheidungen der Gerichte. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan polarisiert wie kaumein anderer Politiker und spaltet Nationen. Viele Journalisten und Comedians üben dabei Kritik an ihm aus. So auch Jan Böhmermann. Er ist deutscher Satiriker und Moderator der ZDF-Show „Neo Magazin Royale“. In dieser Sendung setzt er sich immer wieder mit dem Zeitgeschehen auseinander und provoziert mit seinen Aussagen. Am 31.03.2016 erregte er in seiner Sendung besonderes Aufsehen mit seinem Gedicht „Schmähkritik“. Hierbei griff er auf Geschehnisse aus einem Beitrag von „extra 3“ zurück, der zwei Wochen zuvor in Form eines Spottliedes „Erdowie, Erdowo, Erdogan“ an dem türkischen Präsidenten Kritik äußerte. Im Nachhinein löste der Inhalt des Gedichts eine höchst politische Kontroverse aus, da sich Erdoğan in seiner Ehre gekränkt fühlte.