Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Marken sind auf dem Markt in unterschiedlichen Arten vertreten. Daher kommt es vor, dass sich diese in verschiedener Weise ähneln und sich Markeninhaber dadurch in ihren Rechten verletzt fühlen. Streitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen werden häufig bis in die letzte Instanz geführt, um eine wegweisende Entscheidung zu erzielen.Für die höchstrichterliche Rechtsprechung war die Überkreuzungskollision zwischen einer Wort und einer 3D-Marke, auf welche in dieser Arbeit substantiiert eingegangen wird, Neuland. Aufgabe des Markenrechts ist es, Bezeichnungen, die Unternehmen zur Kennzeichnung desselbigen und ihrer Produkte wählen, vor dem Gebrauch durch Dritte zu schützen. Dabei sollen insbesondere Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr verhindert werden. Nach § 1 Nummer 1 Markengesetz (MarkenG) sind Marken geschützte Kennzeichen. Unter einer Marke versteht das MarkenG wiederum ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, § 3 Absatz 1 MarkenG. Eine Marke ist folglich der kennzeichnende Name des Produkts. Er soll vorrangig von der Herkunft, den Eigenschaften und der Qualität der Ware oder Dienstleistung berichten, sodass der Marke eine gewisse Werbefunktion zukommt. Marken können daher die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen und stellen somit einen beträchtlichen Vermögenswert dar.