Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen und zivilrechtlichen Einordnung des Klarstellungserfordernisses einer mehrdeutigen Äußerung nach der Stolpe-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und des Stolpe-Beschlusses des BVerfG aus dem Jahre 2006 wird sich ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen sich daraus auf die zivilrechtliche Bewertung von Unterlassungsansprüchen aufgrund mehrdeutiger Äußerungen ableiten lassen. Hier wird insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Formulierung der "Obliegenheit einer Klarstellung" der zivilrechtliche Dogmatik zugeführt. Dies geschieht vor allem unter Beachtung der seit der Lüth-Rechtsprechung verfassungsrechtlich geforderten Vermeidung von "Einschüchterungseffekten" für die freie Rede und freie Meinungsbildung.