Am 29.06.2006 hat der Deutsche Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen, welches am 18.08.2006 in Kraft trat.
Gem. § 1 AGG ist es Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen aus Gründen definierter Merkmale, welche vielfach zu Benachteiligungen gerade in der Arbeitswelt geführt haben, zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Benachteiligungen in der Arbeitswelt betreffen das sog. Humankapital, welches im Zusammenhang mit weiteren Produktionsfaktoren wesentlicher Leistungsträger eines Unternehmens ist und entsprechend Einfluss auf den Betriebserfolg nimmt. Personalkosten als kostenintensiver Faktor, fortwährende Änderungen von Gesetzen, welche das Personalwesen betreffen, die demographische Entwicklung, die hohen Abwanderungszahlen von qualifiziertem Mitarbeitern, Personalengpässe etc. machen die Arbeit der Personalabteilungen schwieriger und verlangen die Antizipation zukünftiger Entwicklungen in Form von Vorbereitungen der Führungskräfte sowie der Umstrukturierung der Personalplanung respektive der Personalbeschaffung.
Das AGG fördert die Gleichbehandlung (von Mitarbeitern) durch konkretere Vorschriften als bisher bestehende Gesetze, birgt dadurch Vorteile für Arbeitnehmer, allerdings auch einen hohen Mehraufwand und neue Risiken für Arbeitgeber, welche sich wiederum zu Nachteilen für Arbeitnehmer entwickeln können. Da das AGG sowohl Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, bestehende Arbeitsverhältnisse als auch beendete Arbeitsverhältnisse mit nachwirkenden Folgen (z.B. betriebliche Altersversorgung) betrifft, sollte jede zukünftige Personalmaßnahme vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots betrachtet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass das AGG einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitswelt haben wird, vor allem falls nicht von Arbeitgeberseite her entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen des AGG auf Unternehmen und Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Personalbeschaffung. Die Einschränkung auf die Personalbeschaffung wurde gewählt, da es durch das AGG zu umfassenden Änderungen in diesem Bereich gekommen ist. So können bspw. Formulierungen in Stellenausschreibungen, welche bisher rechtlich einwandfrei waren, mögliche Bewerber benachteiligen, was zu Entschädigungszahlungen für das Unternehmen führen kann. Eine Darstellung der Neuerungen und der damit Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll die neu entstandene Problematik aufzeigen.