Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Rosenheim (Fakultät für Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Seminar Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 vereinbarten
die Regierungsparteien im Abschnitt zur „Reform der Unternehmensbesteuerung“ , das
deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international konkurrenzfähig zu machen.
„Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen
können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 01.01.2008 das
Unternehmenssteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige
Steuersätze realisieren. Diese Reform muss neben Körperschaften auch die
Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80 % in dieser
Rechtsform organisiert sind.“
Somit bildet der ausgehandelte Koalitionsvertrag die Grundlage dieser Reform.
In folgender Studienarbeit wird besonders auf den aktuellen Stand der Reform nach dem
Kabinettsbeschluss eingegangen, sowie eine kritische Bewertung abgegeben.
Aufgrund der vorgegebenen Seitenanzahl kann nur auf das Wesentliche der
Unternehmensteuerreform 2008 eingegangen werden.