Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seit dem Inkrafttreten des FINIG sind Vermögensverwalter bewilligungspflichtig. Diese Diplomarbeit widmet sich den Voraussetzungen und Herausforderungen der FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter. Im Mittelpunkt stehen die qualitativen Bewilligungsvoraussetzungen und die Herausforderungen, insb. Organisation und Geschäftsführung (inkl. Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit), sowie Risikomanagement und interne Kontrolle. Die Möglichkeit der Auslagerung wesentlicher Aufgaben wird erläutert. Als Beispiel dient das Outsourcing der Geldwäschereifachstelle. Eine Übersicht der zukünftigen Herausforderungen und möglichen Massnahmen ist im Ausblick auf die Schweizer Vermögensverwaltungsbranche und für externe Compliance-Dienstleister eingearbeitet.