Gegenstand dieser Studie ist ein Thema, das sowohl die Strafrechts- als auch die Europarechtswissenschaft seit einiger Zeit umtreibt: Die Strafrechtskompetenzen der Europäischen Union. Vor dem Hintergrund des aktuellen Vertragsrechts nach Lissabon wird die grundlegende wissenschaftliche Kritik am Europäischen Strafrecht, insbesondere der prominente Einwand des Demokratiedefizits, analysiert und hinterfragt. Sodann werden die strafrechtlichen Kompetenzgrundlagen der EU eingehend untersucht. Dabei werden die Harmonisierungskompetenzen ebenso beleuchtet wie eine originäre Strafrechtsetzungskompetenz. Die Arbeit setzt die Analyse der vertraglichen Kompetenzgrundlagen in Bezug zu der grundlegenden, v.a. demokratietheoretisch basierten Fundamentalkritik.