Akademische Arbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob die lebenslange Freiheitsstrafe ethisch noch vertretbar ist. Rechtshistorisch betrachtet ist zunächst u konstatieren, dass die Freiheitsstrafe in den letzten 100 Jahren eher zurückgeht. Kriminalpolitisch bestand die Frage, ob eine Alternative besteht. Wenn überhaupt ist nur ein stufenweiser Ersatz möglich. Es ist zu bedenken, dass die lebenslange Freiheitsstrafe der NS-Zeit entstammt. Es besteht eine de facto Zeitstrafe heutzutage, denn über § 57a StGB ist eine vorzeitige Entlassung möglich. Ein besonderer Charakter der lebenslangen Freiheitsstrafe wird verdeutlicht. Für eine Vertretbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe spricht bereits das zu schützende Rechtsgut. Es ist auf den normfestigenden Charakter hinzuweisen.