Ergänzende Schutzzertifikate bieten einen hinsichtlich der Laufzeit erweiterten Patentschutz. Ihnen sind Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel zugänglich. Ein ergänzendes Schutzzertifikat kann für ein Pflanzenschutzmittel erteilt werden, wenn sein Inverkehrbringen endgültig oder – im Unterschied zu Arzneimitteln – vorläufig zugelassen wurde.Das vorliegende Buch zeigt in Weiterentwicklung zur Rechtsprechung, dass ein ergänzendes Schutzzertifikat auch nach der neuen Rechtslage bereits auf der Grundlage einer vorläufigen Zulassung für das Inverkehrbringen erteilt werden kann und rechtsbeständig ist. Ferner wird gezeigt, dass vorläufige und endgültige Zulassungen für das Inverkehrbringen nicht nur hinsichtlich der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats an sich, sondern entgegen anders lautender Vorschriften auch hinsichtlich der Berechnung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats gleich zu behandeln sind.