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Entschlagungsrechte im österreichischen Strafprozess - zugleich Besprechung von OGH 13 Os 131/05x

Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen? - Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen?

Inhalt

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: sehr gut, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Diplomandenseminar aus Strafrecht "Rechtsschutz durch den OGH", Sprache: Deutsch, Abstract: Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen? Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen? Die „3 Fragen“ • welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein, • wann darf eine Verlesung von Aussagen entschlagungsberechtigter Personen erfolgen, und • wie kann gegebenenfalls ein Verstoß gegen diese grundlegenden Elemente des Strafverfahrens korrigiert werden?, sowie die • Urteilsnichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO werden anhand der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x im Rahmen dieser Arbeit behandelt und beantwortet.

Bibliografische Angaben

August 2008, 21 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783640137824

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