Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: sehr gut, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Diplomandenseminar aus Strafrecht "Rechtsschutz durch den OGH", Sprache: Deutsch, Abstract: Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen?
Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen?
Die „3 Fragen“
• welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein,
• wann darf eine Verlesung von Aussagen entschlagungsberechtigter Personen erfolgen, und
• wie kann gegebenenfalls ein Verstoß gegen diese grundlegenden Elemente des Strafverfahrens korrigiert werden?,
sowie die
• Urteilsnichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO
werden anhand der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x im Rahmen dieser Arbeit behandelt und beantwortet.