Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Fakultät Wirtschaft), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit Einnahmen und Aufwendungen, die im Rahmen eines Studiums entstehen. Seit vielen Jahren gibt es eine Diskussion darüber, inwieweit während eines Studiums entstandene Aufwendungen von der Steuer absetzbar sein sollen. Derzeit wird zwischen den Aufwendungen eines Erst- und Zweitstudiums unterschieden. Ersteres führt in der Steuererklärung zu einem begrenzten Abzug von Sonderausgaben, während die Aufwendungen aus einem Zweitstudium unbegrenzt in voller Höhe abgezogen werden können. Voraussetzungen zum Abzug von Studienaufwendungen und eventuell zu beachtende Besonderheiten, sind in dieser Ausarbeitung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Um aufzuzeigen, wie Aufwendungen geltend gemacht werden und zu welchen Auswirkungen diese führen können, werden im Folgenden beispielhafte Berechnungen durchgeführt. Diese sollen dabei helfen, die Steuersituation von Studierenden zu optimieren.