Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie etwa ein Landkreis, eine Gemeindeetc. einen Auftrag erteilen, zum Beispiel für Bauleistungen, für eine Lieferung oder fürbestimmte Dienstleistungen, so gilt wie immer, wenn diese Körperschaften handeln, dass siesich bei der Auftragsvergabe an gewisse Regeln zu halten haben. Diese Regeln geltenspeziell für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das ist dem Umstand geschuldet, dasssie im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Akteuren nicht mit eigenen Finanzmittelnwirtschaften, sondern das Geld der Bürger ausgeben. Hierbei soll dem Haushaltsgrundsatzder Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst weitgehend Rechnung getragen werden.Daher haben die öffentlichen Körperschaften bei der Auftragsvergabe eine Vielzahl vonRegeln zu beachten, damit diese fair und transparent verläuft und der geeignetste, das heißtder beste Anbieter, den Zuschlag bekommt. Den Rahmen, in dem sich die öffentlichenKörperschaften hier bewegen, bezeichnet man als das Vergaberecht