Während das moderne Arbeitsrecht in Deutschland das Ergebnis einer hundertjährigen Entwicklung darstellt, ist das Arbeitsrecht heutzutage ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des chinesischen Wirtschaftslebens geworden und gewinnt es immer mehr an gesellschaftliche Bedeutung. Nach dreißigjährigem Wirtschaftswachstum befindet sich China derzeit am Wendepunkt von ausschließlicher Betonung der wirtschaftlichen Effizienz zur Anstrebung mehr sozialer Gerechtigkeit im Rahmen der „harmonischen Gesellschaft“. Vor dem Hintergrund der wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen zeichnet sich ab, dass ein verlässliches Arbeitsrecht vom chinesischen Gesetzgeber bereits als eine unabdingbare Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung Chinas angesehen ist. Anderseits soll man aber nicht übersehen, dass das Arbeitsrecht nicht nur ein Teil der Sozialpolitik ist, sondern auch sich eng mit der Wirtschaftspolitik zusammenhängt. Aus diesem Grund hat China ein rechtes Maß für Arbeitnehmerschutz zwischen der Privatautonomie und staatlicher Einflussnahme zu finden. Dabei stellen sich selbstverständlich die folgenden Fragen: Ist es überhaupt realistisch, dass China noch als ein Entwicklungsland die Arbeitnehmerrechte in gleichem Maße wie Deutschland durch Arbeitsrecht schützt? Wie ist die arbeitsrechtliche Lage in China? Wie groß ist der Rückstand des chinesischen Arbeitsrechts gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht? Die Aufgabe der Arbeit besteht daher darin, die arbeitsrechtlichen Lagen beider Länder miteinander gegenüberzustellen und damit die positiven Entwicklungen und Missstände der chinesischen Arbeitsrechte zu identifizieren. Der Vergleich erfolgt in vierlei Hinsicht. Im Grundlagenteil(2) wird zunächst ein Makrovergleich über die Rahmenbedingungen der deutschen und chinesischen Arbeitsmärkte durchgeführt. Dabei sollen auch die Rechtsquelle des Arbeitrechts, Arbeitsgerichtsbarkeit und zuständige Arbeitsbehörden beider Länder dargestellt werden. Anschließend werden im Teil der Individualarbeitrechte (3) die Unterschiede und Gemeinsamkeit hinsichtlich der Definition, Begründung, Inhalt sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland und China untersucht. Angesichts der strukturellen Ähnlichkeit der individuellen Arbeitsrechte beider Länder erfolgt der Vergleich hierbei in einer punktuellen Weise, d.h. die Einzelprobleme wie z.B. Befristung, Kündigungserklärung sowie Arbeitszeit werden gleich nach einer kurzen Darstellung miteinander verglichen.