Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule (Internationales Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch durch die Zunahme der grenzüberschreitenden
Mobilitäten der Menschen gewinnt das internationale Steuerrecht
mehr an Bedeutung, sodass häufiger Steuerfälle mit Auslandsbezug auftreten.
Als Beispiel kann ein Unternehmen betrachtet werden, das eine Betriebsstätte in einem
anderen Staat unterhält, aber auch ein Arbeitnehmer, der zwischen seiner Wohnung im
Inland und der Arbeitsstätte im Ausland pendelt. In solchen Situationen kommt es zu
mehreren Besteuerungsansprüchen zweier (oder mehrerer) Staaten. So kann es sein,
dass mehrere Staaten eine gleichartige Steuer auf die gleiche Einkunftsart erheben und
es somit zu einer doppelten Besteuerung kommt, woraus sich der Begriff „Doppelbesteuerung“
herleitet.
„Doppelbesteuerung ist aber nicht nur für den betroffenen Steuerpflichtigen ungerecht
und führt zu übermäßiger Belastung, sie stört auch die freie wirtschaftliche Betätigung
der Wirtschaftssubjekte, diskriminiert Auslandstätigkeiten und ruft Wettbewerbsverzerrungen
hervor. Deshalb liegt es auch im staatlichen Interesse, die Doppelbesteuerung zu
vermeiden. Dies ist eine Aufgabe des Internationalen Steuerrechts.“
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die grundsätzlichen Probleme geben,
die bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte auftreten, sowie geeignete
Möglichkeiten aufzeigen, wie die aus diesen Problemen resultierenden Mehrbelastungen
zu mildern bzw. zu verhindern sind.
Kapitel 2 stellt zunächst die Doppelbesteuerung vor. Anschließend werden die Ursachen
behandelt, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. In den darauf folgenden Kapiteln
3-5 werden die Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf unilateraler
Ebene und auf bilateraler Ebene erläutert, wobei insbesondere die DBA in den
Vordergrund gestellt werden. Kapitel 6 befasst sich mit dem „Organisation for Economic
Cooperation and Development“ - Musterabkommen (OECD-MA), wobei hier auf
den Aufbau, die Einkunftsarten und die Bestimmungen für den Quellenstaat und für den
Ansässigkeitsstaat eingegangen werden.
Den Schluss bilden die Zusammenfassung und die Betrachtung der Zukunftsperspektiven.