Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zum Unternehmenssteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahren lässt sich in der deutschen Wirtschaft aus verschieden Gründen (z.B. wirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und politische Änderungen) ein Trend zur Konzentration auf die Kernkompetenzen beobachten. Beispielhaft soll hierzu nur der Name der DaimlerChrysler AG genannt werden, die von der Vision der Schaffung eines Weltkonzerns abgerückt ist. Der deutsche Gesetzgeber hat für solche Umstrukturierungen den Unternehmen das Umwandlungssteuergesetz als Instrumentarium zur Wahrung der Steuerneutralität solcher Vorgänge an die Hand gegeben. Insbesondere im Bereich der Übertragung von Unternehmensteilen bei Spaltungen und Einbringungen ist die Steuerneutralität allerdings an die Voraussetzung der Übertragung eines Teilbetriebes geknüpft. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Probleme und Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anforderungen an die Spaltungsmasse, zur Wahrung der Steuerneutralität der Umstrukturierungen bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Teilbetrieben im Rahmen von Spaltungen und Teilübertragungen nach § 15 UmwStG, umfassend dargestellt werden. Streitpunkte ergeben sich bei der Frage des Begriffs der „wesentlichen Betriebsgrundlagen“ (funktionale vs. quantitative Betrachtung), der Frage was unter dem Begriff der „Übertragung“ zu verstehen ist, dem Problem eventuell „spaltungshindernder Wirtschaftsgüter“, der Zuordnung neutralen Vermögens und der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Zuordnung der Wirtschaftsgüter. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Darstellung der genannten Probleme im Zusammenhang mit sog. „echten Teilbetrieben“. Bezüglich der Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu den sog. „fiktiven Teilbetrieben“ (§ 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG) wird im Rahmen der Abhandlungen zu Mitunternehmeranteilen als Spaltungsmasse schwerpunktmäßig das Problem der Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und neutralem Vermögen dargestellt. Bei 100-prozentigen Anteilen an Kapitalgesellschaften ist v.a. die Zuordnung weiterer Wirtschaftsgüter (neutrales Vermögen) umstritten. Zur sinnvollen Einordnung dieser Probleme werden auch die übrigen Voraussetzungen der steuerneutralen Spaltung und Teilübertragung kurz dargestellt.