Die Schweiz fördert die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Wasserkraft oder Sonnenenergie – sogenanntem Grünstrom. Doch ist diese Grünstromförderung zulässig, wenn das GATT und weitere internationale Abkommen den Freihandel schützen? Denn die Freihandelsabkommen verbieten staatliche Beihilfen, und sie verbieten die unterschiedliche Behandlung von gleichartigen Waren.
Die vorliegende Studie, die im Rahmen der von Innosuisse unterstützten Swiss Competence Centers for Energy Research entstanden ist, analysiert die relevanten völkerrechtlichen Quellen und die Praxis anderer Staaten. Sie zeigt auf, dass Grünstrom und Graustrom (Strom, der auch aus nicht nachhaltiger Produktion wie z.B. Atomkraft stammt) keine gleichartigen Waren sind und dass Fördermassnahmen
für Grünstrom keine verbotenen staatlichen Beihilfen darstellen.
In Bezug auf die Auslegung von völkerrechtlichen Verpflichtungen postuliert die Studie, dass aufgrund des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung im Zweifel zu Gunsten der Zulässigkeit der Grünstromförderung zu entscheiden ist («in dubio pro fluento electrico viridi»).