<p>Die Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien ist vor allem in rechtlicher Hinsicht eine der zentralen Herausforderungen in der EU. Die Verfasserin stellt das Recht zur Förderung Erneuerbarer Energien in Polen dar und analysiert dessen Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilfenrecht (Art. 107 AEUV). Dabei gibt die Verfasserin einen fundierten Einblick in die europäische Rechtsprechung und nimmt zu dem in der Literatur geführten Streit über die Ausweitung des Beihilfebegriffs auf rein privatrechtliche Rechtsbeziehungen Stellung, der insbesondere für umlagefinanzierte Förderinstrumente bedeutend ist.</p>