Wie haften Vermittler für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer? Laura Jones zieht auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung die Grenze zwischen unmittelbarer und mittelbarer Haftung. Dabei entwickelt sie ein eigenes Haftungskonzept, das den ausufernden Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe einfängt und daneben ein Haftungskonzept für die Verletzung europäischer Verkehrspflichten enthält. Danach fallen nur solche Vermittlungshandlungen, die eine zentrale Rolle bei der Auffindbarkeit von Werken im Netz spielen, dabei auf die Verletzung von Urheberrechten durch ihre Nutzer abzielen und hieraus einen Profit ziehen, unter das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Anderen Geschäftsmodellen hingegen sollen im Rahmen der mittelbaren Haftung Verkehrspflichten obliegen, deren Intensität insbesondere von der Nähe des Vermittlers zur Rechtsverletzung abhängen soll.<br /><br />Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Toulouse; 2014 Licence en droit; 2015 Erste Juristische Prüfung; 2019 Doppelpromotion (LMU München, Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne; 2018-20 Referendariat in München und Luxemburg; 2020 Zweite Juristische Staatsprüfung.