Obgleich Konzerne seit Jahrzehnten die Unternehmenswirklichkeit dominieren, wies das deutsche Insolvenzrecht lange Zeit keine Sonderregelungen zur Bewältigung der Insolvenz in einem Unternehmensverbund auf. Der Gesetzgeber reagierte hierauf durch die Schaffung eines nationalen Konzerninsolvenzrechts und fügte anknüpfend an den Begriff der Unternehmensgruppe Regelungen zur Koordination und Konzentration der Gruppen-Verfahren in die InsO ein.Der Autor unterzieht die Neuregelungen unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld der Reform entwickelten Lösungsansätze einer eingehenden Analyse und arbeitet Grundsätze für die Behandlung von Gruppeninsolvenzen heraus. Angesichts der Vielfalt einer Gruppeninsolvenz und der Selbständigkeit der Gruppen-Verfahren bedarf es eines flexiblen Ansatzes, der es ermöglicht, im Interesse aller Beteiligten eine gemeinsame Strategie gruppenbezogen zu entwickeln und rechtsträgerbezogen umzusetzen.