Die Gewährleistungsmarke kennzeichnet im Gegensatz zur Individualmarke nicht die Produktherkunft, sondern die Gewährleistung bestimmter Eigenschaften durch den Markeninhaber und fügt sich deshalb nicht ohne Probleme in die Systematik des Markenrechts ein. Auf Basis einer ökonomischen Analyse untersucht Alexander Bathelt das Verhalten der Gewährleistungsmarke in der Verletzungs- und Nutzungssituation und identifiziert den erforderlichen Anpassungsbedarf. Hierbei verdeutlicht er die Multifunktionalität dieser Markenkategorie, legt eine alternative Rechtfertigung ihres Bekanntheitsschutzes dar und konstruiert ausgehend von den Spezifika der Gewährleistungsmarke einen Anspruch Dritter auf Markennutzung. Die abschließende Einordnung der Marke im System des unverfälschten Wettbewerbs zeigt ihre lauterkeitsrechtliche Prägung.<br /><br />Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth; seit 2020 Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf.