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Die unentgeltliche und entgeltliche Übertragung von Personengesellschaftsanteilen im Familienkreis

Inhalt

Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmensnachfolge im Familienkreis ist eines der relevantesten Themen des deutschen Mittelstandes. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn ermittelte im Jahr 2010 einen Unternehmensbestand, mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, in Höhe von (i.H.v.) 3,7 Millionen Unternehmen. Von diesen Unternehmen sind knapp 95 v.H., also rund 3,5 Millionen, Familienunternehmen. Das „IfM Bonn“ differenziert im Weiteren zwischen Unternehmen, die einen Jahresgewinn von weniger als 49.512,- Euro erzielt haben und jenen, deren Gewinn über diesem Wert liegt, da lediglich die gewinnträchtigen Unternehmen als zur Übertragung würdig eingestuft werden. Die Anzahl dieser übertragungswürdigen Unternehmen beläuft sich auf 730.000 Unternehmen; bestehend aus Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Von diesen stehen 110.000 Unternehmen im betrachteten Fünf-Jahres-Zeitraum, datiert auf die Jahre 2010 bis 2014, zur Übergabe an. 80 v.H. dieser Nachfolgen sind altersbedingt. Da krankheits- oder durch ein unerwartetes Ableben bedingte Nachfolgen im Gegensatz zu altersbedingten Nachfolgen nicht planbar sind, sollte die Unternehmensnachfolge so früh wie möglich vertraglich geregelt werden. Diese wissenschaftliche Untersuchung beschränkt sich auf die ertragssteuerlichen, erb- und schenkungssteuerlichen sowie grunderwerbssteuerlichen Folgen einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von Personengesellschaftsanteilen im Familienkreis. Die entgeltliche Übertragung ist für den veräußernden Mitunternehmer in § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Vorzug einer entgeltlichen Übertragung beruht auf der Sicherstellung der Altersversorgung des bisherigen Mitunternehmers, die durch eine Veräußerung gegen Einmalzahlung oder aber auch gegen wiederkehrende Versorgungszahlungen sicher gestellt werden kann. Die unentgeltliche Übertragung, die typischerweise aufgrund der Übertragung ohne Gegenleistung (Schenkung) nur für die familiäre Nachfolge in Personengesellschaften genutzt wird, ist in § 6 Abs. 3 EStG normiert. Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen bei Personengesellschaften ist bei einer entgeltlichen Übertragung ggf. durch einen Freibetrag und eine Tarifermäßigung begünstigt. Als problematisch erweist sich die Klassifizierung von eventuell vorhandenem Sonderbetriebsvermögen als funktional wesentliche oder unwesentliche Betriebsgrundlage sowie die unterquotale oder überquotale Übertragung von [...]

Bibliografische Angaben

April 2015, 67 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783656938996

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