Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken stellt den bislang umfassendsten Schritt zur Harmonisierung und Angleichung des Wettbewerbsrechts in Europa dar. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist anders als bei vorhergehenden Richtlinien auf den Geschäftsverkehr zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern begrenzt. Sowohl in Spanien als auch in Deutschland führte die Umsetzung der Richtlinie zu zahlreichen Neuerungen, in Spanien sogar zu einer kompletten Überarbeitung des Wettbewerbsgesetzes. Im Rahmen dieser Arbeit wird nun die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Spanien und in Deutschland vergleichend betrachtet.