Die strafrechtliche allgemeine Lebensrettungspflicht trat am 1. Januar 1990 als Vergehen in Kraft. Sie kann jeden von uns jederzeit treffen, etwa auf der Bergwanderung, im Theater oder beim Businesslunch. Es genügt, wenn wir einen Menschen erkennen, der sich in unmittelbarer Lebensgefahr befindet.
Die vorliegende Arbeit untersucht, welche objektiven und subjektiven Bedingungen die allgemeine Lebensrettungspflicht auslöst, unter welchen Umständen sie wieder untergehen kann und in welcher Form die Hilfeleistung zu erbringen ist. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 128 Abs. 1 Var. 2 StGB wird dabei umfassend diskutiert und einbezogen.
Die Dissertation leistet einen wertvollen Beitrag zur Dogmatik der allgemeinen Lebensrettungspflicht – und gibt zugleich der Praxis eine zugängliche Orientierungshilfe an die Hand.