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Die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht und Abkommensrecht

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Technische Universität Ilmenau (BWL), Veranstaltung: Hauptseminar internationale Steuerlehre und Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Personengesellschaften sind in Deutschland sehr verbreitet und nehmen im internationalen Wirtschaftsverkehr bedingt durch die zunehmende Internationalisierung vor allem im Mittelstand eine immer größere Bedeutung ein. Im Ausland sind sie hingegen nicht so häufig im grenzüberschreitenden Bereich anzutreffen. Personengesellschaften nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie in verschiedenen Staaten eine unterschiedliche steuerliche Behandlung erfahren können. Teilweise werden sie als Steuerrechtssubjekt betrachtet, d.h. sie werden wie Kapitalgesellschaften besteuert (Trennungsprinzip). Teilweise werden sie transparent behandelt, d.h. die Gesellschafter werden unmittelbar der Besteuerung unterworfen, nicht die Gesellschaft (Transparenzprinzip). In einigen Staaten besteht für Personengesellschaften diesbezüglich ein Wahlrecht. Aus diesen Gründen können Konflikte entstehen, die zu Doppelbesteuerungen oder Keinmalbesteuerungen führen. Zudem können Regelungen, die dies verhindern sollen, nicht problemlos auf Personengesellschaften angewendet werden.Einführend sollen noch zwei zentrale Begriffe erläutert werden. Der Begriff „internationales Steuerrecht“ wird uneinheitlich verwendet. Gemeinhin werden darunter alle Normen nationalen Ursprungs verstanden, die die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte betreffen.1 Davon abzugrenzen sind solche Normen, die internationalen Ursprungs sind. Hierzu gehören vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen. Daher wird dieser Bereich als „Abkommensrecht“ bezeichnet. Das ausländische nationale Steuerrecht wird von keinem der beiden Begriffe umfasst.2

Bibliografische Angaben

März 2003, 43 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638178433

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