Das neue brasilianische Zivilgesetzbuch von 2002 hat als Generalklausel des allgemeinen Vertragsrechts die soziale Funktion des Vertrages (Art. 421) eingeführt. Dieser Norm, die eine nebulöse Geschichte und keine direkte Parallele in der Rechtsvergleichung hat, werden die unterschiedlichsten Bedeutungen gegeben, vom Solidaritätsgebot zwischen den Vertragsparteien bis hin zur Einbeziehung von Interessen der Allgemeinheit in den Vertrag. Der Anwendungsfall, auf den sich die Rechtsprechung konzentriert, ist die richterliche Vertragsanpassung.Die Dissertation vergleicht daher Art. 421 mit der richterlichen Vertragsanpassung nach § 313 BGB im deutschen Recht. Im Anschluss diskutiert die Autorin auf der Grundlage ihrer rechtsvergleichenden Untersuchung die kulturelle Dimension des brasilianischen Rechts und seine Besonderheiten: seine Flexibilität, die Privatautonomiefeindlichkeit, die Rolle des Verbraucherrechts und die so genannte Konstitutionalisierung des Zivilrechts.