Inhaltsangabe:Einleitung:Es kommt in der Praxis des Gemeinschaftsrechts sehr häufig vor, dass Mitgliedsstaaten der Verpflichtung zur Umsetzung von EG- Richtlinien nicht fristgemäß nachkommen oder hinter deren Vorgaben zurück bleiben. Die Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 249 Abs.3 EG nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Ihre praktische Wirksamkeit kann grundsätzlich erst nach dem Umsetzungsakt entfaltet werden. Deshalb besteht bei fehlender oder unzureichender Umsetzung die Problematik darin, den EG-Richtlinien im innerstaatlichen Recht größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen. Um der mangelnden Umsetzung entgegenzutreten hat der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen anerkannt, dass Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Umsetzung ins nationale Recht eine unmittelbare Wirkung erzielen können. Dazu wird zwischen vertikaler und horizontaler unmittelbarer Wirkung unterschieden. Die unmittelbare Wirkung von EG- Richtlinien gehört mittlerweile zum Allgemeingut der europarechtlichen Dogmatik.Weitere Instrumente zur Rechtsangleichung und Durchsetzung der Richtlinienvorgaben sind die richtlinienkonforme Auslegung und die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im deutschen Recht. Diese beiden Rechtsfiguren sollen bei nicht oder unzureichender Richtlinienumsetzung dem Gemeinschaftsrecht zur praktischen Wirksamkeit im nationalen Recht verhelfen. Die richtlinienkonforme Auslegung wird vom EuGH anerkannt und verpflichtet die nationalen Rechtssprechungsorgane nach Ablauf der Umsetzungsfrist das vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffene Recht so auszulegen, dass es so weit wie möglich mit dem Wortlaut und den Zielen des Gemeinschaftsrecht im Einklang steht. Die Rechtsfortbildung findet dort Anwendung, wo die richtlinienkonforme Auslegung an ihre Grenzen stößt.Die besondere Bedeutung von Richtlinien als ein Instrument der Harmonisierung des Privatrechts wird am Beispiel der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie deutlich. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG ins deutsche Privatrecht integriert. Obwohl der deutsche Gesetzgeber den Vorgaben der Richtlinien nachzukommen versucht, stellen sich trotzdem immer wieder Umsetzungsdefizite heraus, die möglicherweise mittels richtlinienkonformer Auslegung oder Rechtsfortbildung behoben werden können.Gegenstand und Aufbau der Arbeit:Die vorliegende Arbeit behandelt die […]