Die Richterwahlen in der Schweiz und insbesondere im Kanton Zürich werden durch die Parteien zunehmend politisiert. Der Parteienproporz als Wahlkriterium hat Vorrang gegenüber der persönlichen und fachlichen Eignung der Richterkandidatinnen und -kandidaten. Die periodische Wiederwahl nach verhältnismässig kurzer Amtsdauer fördert die Druckmöglichkeiten der Politik auf die Richterschaft und indirekt auf die Rechtsprechung. Dies gefährdet die richterliche Unabhängigkeit, ohne dass die demokratische Legitimation der Judikative wirklich gestärkt wird. Die Mandatsabgaben der Richterschaft führen zu einer problematischen Nähe zu den Parteien. Der Autor analysiert das Richterwahlsystem im Kanton Zürich unter Einbezug seiner langjährigen Erfahrung als Bezirksrichter, Oberrichter und Obergerichtspräsident. Er erachtet das System als reformbedürftig und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.