Das Werk untersucht das Asylzuständigkeitssystem aus individualrechtlicher Perspektive. Gezeigt wird, dass die Dublin-III-VO als ein auf den subjektiven Rechten der Asylbewerber fußendes System kaum noch Raum für eine rein objektivrechtliche Lesart des Zuständigkeitssystems lässt. Somit stellt die Supranationalisierung nicht nur eine evolutionäre Weiterentwicklung des völkerrechtlichen Asylzuständigkeitssystems dar, sondern beschreibt einen grundlegenden Systemwechsel.