Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Im bestehenden Wirtschaftssystem muss ein Unternehmer, welcher vor einer Gründung seiner Unternehmung steht, nicht nur organisatorische Pläne, finanzielle Mittel und eine Geschäftsidee besitzen, er muss sich auch für eine Rechtsform seiner Unternehmung entscheiden. Auch bestehende Unternehmen können noch vor solch konstitutive Entscheidungen, wie die Wahl einer neuen Rechtsform, gestellt werden.Beispiele hierfür wären Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmungen oder aber auch die Übernahme eines Unternehmens durch Erbantritt.1Auf welche Rechtsform die Entscheidung letztendlich fällt, liegt mehr oder minder an der freien Wahl des Unternehmers und an den gegebenen Umständen, die dem Unternehmer zu seiner Entscheidung begleiten. Zu den genannten Umständen und auch zu den eigentlichen Interessen des Unternehmers selbst, gehören Merkmale wie zum Beispiel die Möglichkeit der Kapitalaufbringung, das Haftungsrisiko, die Geschäftsführungsbefugnisse, die Beteiligungen bei Gewinn oder Verlust und die unterschiedliche steuerliche Belastung. Um all diesen verschiedenen Interessen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere Rechtsformen erstellt, welche sich in den einzelnen Merkmalen unterscheiden.