Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: Gut, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für öffentliches und europäisches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Österreich ist ein Bundesstaat und wird gebildet aus den selbständigen Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien" - so steht es zu Beginn der österreichischen Bundesverfassung. Jedoch gibt es schon seit Jahrzehnten Diskussionen über die Effektivität und Sinnhaftigkeit der Bundesländer in der heutigen Zeit. Besonders wurde diese Diskussion durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union angeheizt und immer wieder wird dabei das Argument gebracht, daß die Bundesländer sich in der modernen Welt überholt hätten und ihre Bestimmung sowieso nicht erfüllen könnten. Doch wie sieht es tatsächlich am Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts mit den Möglichkeiten der Bundesländer innerhalb der Europäischen Union aus - können sie den Willensbildungsprozeß innerstaatlich beeinflussen beziehungsweise was sind ihre Möglichkeiten in Brüssel? Diese Arbeit beleuchtet die direkten und indirekten Möglichkeiten der österreichischen Bundesländer bei der europäischen Integration und zeigt ihre Mitwirkung innerhalb Europas auf.