Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis jetzt wurde die Anwendbarkeit der §§ 299, 331ff. auf Kassenärzte überwiegend einseitig entweder aus Sicht der Literatur oder aus Sicht des Gr. Senats in Form von Anmerkungen behandelt. Die vorliegende Arbeit soll diese Lücke schließen, indem sie beide Ansichten darstellt und dem Leser so einen Überblick über die verschiedenen Argumentationsmuster in Literatur und Rechtsprechung ermöglicht.Die Darstellung konzentriert sich auf die zwei zentralen Fragestellungen, nämlich ob der Kassenarzt Beauftragter i.S.d. § 299 oder Amtsträger i.S.d. § 331 ist.