Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit untersucht die kommende Reform des Rechts der Personengesellschaften. Die Einleitung verschafft einen Überblick über die zeitliche Abfolge und die gezielten Änderungen des BGB-Gesellschaftsrechts. Der zweite Teil widmet sich der definitorischen Klärung von Personengesellschaften. Anschließend werden die Reformmotive und Regelungsziele des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erläutert. Der vierte Teil untersucht die allgemeinen Bestimmungen des GbR-Rechts. Im Fokus des fünften Teils steht die rechtsfähige GbR mit Bezug auf die Veränderungen, die durch die kommende Reform hervorgerufen werden. In Teil sechs werden die Änderungen allgemein für die OHG und KG thematisiert. Darauf aufbauend, werden im siebten Teil die Freiberufler in Betracht gezogen. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung, ob und inwieweit Handlungsbedarf für die kommende Reform besteht.Am 22. Januar 2021 hat der Bundesrat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (RegE MoPeG) veröffentlicht. Der Bundesrat hat zum RegE MoPeG am 05. März 2021, mit einer wahrscheinlichen Umsetzung bis zur nächsten Bundestagswahl am 26. September 2021, Stellung genommen. Bis zum Ende des Jahres 2022 besteht allen Gesellschaften die Möglichkeit, sich an die neue Rechtslage anzupassen. Das Inkrafttreten des Gesetzes soll ab dem 01. Januar 2023 erfolgen. Es wird insbesondere vorgesehen, ein an das Handelsregister angelehntes öffentliches Register für die GbR einzuführen, in das sie sich eintragen lassen können. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden Angaben zu Gesellschaftern und Vertretungsverhältnissen abzurufen. Jedoch ist die Eintragung in das Register freiwillig. Zudem sollen die handelsrechtlichen Rechtsformen bzw. die Personenhandelsgesellschaften ebenfalls für Freiberufler zugänglich sein, soweit das maßgebliche Berufsrecht diese Rechtsformen zulässt.Ferner soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften eingeführt werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für die Personengesellschaften klargestellt, dass das deutsche Gesellschaftsrecht auch für alle in Deutschland eingetragenen Gesellschaften gelten kann, auch wenn sie ihre Haupttätigkeit ins Ausland verlegen.