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Die kartellrechtliche Selbstanzeige

Die kartellrechtliche Selbstanzeige

Eine Darstellung und Beurteilung mit einem Vergleich zu den Rechtsordnungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika

Inhalt

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem kartellrechtlichen Ermittlungsinstrument der Bonusregelung. Die Bonusregelung hilft den Wettbewerbsbehörden, sanktionsbedrohte Wettbewerbsverstösse in Form von marktschädigenden Wettbewerbsabreden aufzudecken und zu beseitigen. Mit der Bonusregelung erhalten Unternehmen, die ihre Beteiligung an einem Kartell und dessen Kartellmitglieder bei der Wettbewerbsbehörde anzeigen («Selbstanzeige»), einen Sanktionserlass oder eine Sanktionsreduktion. Der Sanktionserlass ist an die Erfüllung von mehreren Voraussetzungen geknüpft. So ist erstens vorausgesetzt, dass kein persönlicher oder sachlicher Ausschlussgrund vorliegt. Beispielsweise qualifizieren Kartellanstifter und Kartellführer nicht für eine Befreiung von der Sanktion. Zweitens hat das selbstanzeigende Unternehmen als Erstes relevante Informationen oder Beweismittel zum angezeigten Kartell zu liefern. Die dritte Voraussetzung des Sanktionsbonus besteht darin, dass das Unternehmen die Pflicht zur getreuen Kooperation im Verfahren einhält. Die vorliegende Arbeit soll erhöhte Rechtssicherheit über die Voraussetzungen des Sanktionsbonus schaffen. Die Selbstanzeige birgt für Unternehmen auch Risiken, weshalb das Vertrauen in die Bonusregelung durch Rechtssicherheit über ihre Voraussetzungen gestärkt werden soll. Dies erhöht die Kooperationsbereitschaft von Kartellmitgliedern mit den Behörden, was der Prävention von Wettbewerbsverstössen dient.

Bibliografische Angaben

Mai 2023, 286 Seiten, Deutsch
Edition Weblaw
978-3-03916-178-2

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