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Die juristische Fachsprache im "Dritten Reich"

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Juristischer Bereich), Veranstaltung: Seminar: „Sprache und Recht. Probleme und Lösungen zur Verständlichkeit und Unverständlichkeit der juristischen Fachsprache.“, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staatsrechtler Ernst Forsthoff stellte 1934 in der Juristischen Wochenschrift fest:„Jede geistig-politische Epoche entwickelt eine ihrem Denken gemäße Sprache. Die Überlegenheit einer politischen Denkweise erweist sich am sichersten darin, dass es ihr gelingt, ihre Terminologie als die allgemein geltende und mit Selbstverständlichkeit aufgenommene durchzusetzen.“ 1Festgestellt werden kann: die nationalsozialistische Epoche zwischen 1933 und 1945 besaß eine eigene, ihrem Denken nach, entwickelte Sprache. Doch Sprache meint hier lediglich Sprache des Allgemeingebrauchs. Wie aber entwickelte sich die juristische Fachsprache in dem oben benannten Zeitraum? Dieser Fragestellung wird im Folgenden nachgegangen.Es soll dem Leser ein Überblick über die juristische Fachsprache im „Dritten Reich“ verschafft werden und die Entwicklung der Rechtssprache auf den einzelnen Rechtsgebieten und innerhalb der verschiedenen Rechtsanwendungen zusammenfassend veranschaulicht werden.

Bibliografische Angaben

Dezember 2011, 35 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783656086178

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