Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung sämtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt ausländische juristische Personen betätigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen können, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inländervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezüge zum einfachen Recht her und berücksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Völkerrechts.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Saragossa; 2015 erste juristische Staatsprüfung; Referendariat beim Kammergericht Berlin; 2018 zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei; 2023 Promotion (Münster); Richter in Berlin.