Dem Wegzugsstaat geht beim Wechsel der Steuerhoheit des Steuerpflichtigen grundsätzlich Steuersubstrat verloren, da nach dem Wegzug die Anknüpfungsmerkmale für eine Besteuerung fehlen. Der deutsche Gesetzgeber will dies durch steuerliche Sondervorschriften im Außensteuergesetz verhindern und gerät dadurch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union zunehmend in die Kritik.<br> <br> Annekathrin Keller analysiert, inwieweit die Ausgestaltung der deutschen Wegzugsbesteuerung de lege lata eine steuerliche Mehrbelastung zur Folge hat. Sie vergleicht unterschiedliche ausländische Regelungen mit der deutschen und stellt dar, wie in anderen Staaten derartige Regelungen umgesetzt und ausgeführt werden. Es wird deutlich, dass andere Staaten die Wegzugsbesteuerung sachgerechter in Bezug auf steuerliche Mehrbelastung des Anteilseigners, Europarecht sowie Abkommensrecht ausgestaltet haben. Die Autorin erarbeitet einen Vorschlag für die deutsche Wegzugsbesteuerung de lege ferenda, der den Anforderungen des Abkommens- und Gemeinschaftsrechts gerecht wird.<br> |