Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Universität Leipzig (Völker- und Europarecht), Veranstaltung: Europarechtliche Probleme, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der nachfolgenden Erörterung wird die Rolle der Wirtschafts- und Währungspolitik in der Eurokrise sein. Vertieft analysiert und auf deren Rechtmäßigkeit hin geprüft werden zwei aktuelle Maßnahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, namentlich die Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) sowie der Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EZB. Im Zuge dessen wird auch darauf eingegangen, inwieweit die EZB der provozierenden These „der Erfüllungsgehilfe einer feigen Europapolitik“ gerecht wird.Die Staatsschuldenkrise hat die Weltwirtschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Darin wurde auch der Euro in seiner Stabilität schwer beeinträchtigt. Dr. Angela Merkel fasste die damit verbundenen Gefahren in den Worten „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ zusammen. Der Ausbruch dieser Krise hängt dabei jedoch mit der viel größeren Finanzkrise 2008/20091 zusammen. Es ist bereits im Voraus klar zu stellen, dass es sich bei dieser „Krise“ nicht nur um eine Eurokrise handelt. Vielmehr ist sie aus der Finanzkrise 2008/2009 hervorgegangen. Die Ausgangsproblematik spiegelt sich deshalb am trefflichsten im Begriff der Staatsschuldenkrise wider. Dieser bezeichnet nicht nur ein bestimmtes geographisches Gebiet, sondern bezieht sich auf die konkrete Problemlage dieser Krise, nämlich der Verschuldung einzelner Staaten. Mit dem Begriff der Eurokrise ist eine geographische Einschränkung gegeben, die sich, um genau zu sein, nur auf die Eurostaaten der Europäischen Union beziehen müsste. Im Folgenden sind mit dem Begriff der Eurokrise auch Nicht-Euro-Länder angesprochen. Denn die Krise wirkte sich schließlich auch auf die Teilnehmerstaaten der gesamten Europäischen Union (EU) aus. Gerade die EU als Ganze hat in den letzten Jahren zu spüren bekommen, dass der Vertrag von Maastricht einige Gesetzeslücken und ungeklärte Probleme aufzeigt. Mit ad hoc Maßnahmen hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft versucht weitere Staatspleiten zu verhindern. Doch stießen einige dieser Maßnahmen sowohl im ökonomischen, politischen, als auch im juristischen Bereich auf große Kritik.