Die Europäisierung von Strafmilderungsgründen hat bislang eine oftmals nur oberflächliche Betrachtung erfahren. Jedoch sind auch hier Divergenzen geeignet, die justizielle Zusammenarbeit in Europa zu stören. Der Verfasser entwickelt daher ein abstraktes Modell, das detailliert aufzeigt, wie sich auch strafmildernde Umstände europarechtlich verbindlich angleichen lassen können, um insoweit einen Europäischen Mindeststandard zu schaffen. Sodann werden an Art. 16 der RL-Terrorismus die Auswirkungen einer solchen verbindlichen Auslegung dargestellt. Deren konkrete Folgen werden zudem anhand deutscher, italienischer, spanischer und französischer Kronzeugenregelungen aufgezeigt und das Vorgehen der jeweiligen Staaten untereinander verglichen.