Ausgangspunkt der Arbeit ist die Überlegung, dass in Anbetracht der häufig grenzüberschreitenden Auswirkungen der Umweltbeeinträchtigungen das Europarecht auch für das Strafrecht zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ziel ist es, das deutsche Umweltstrafrecht in den vergleichenden Zusammenhang mit europäischen Entwicklungen und Vorgaben zu stellen, seine Umsetzungslücken aufzuzeigen und zusätzliche Vorschläge zu einer an der Staatszielbestimmung ausgerichteten Optimierung der Umweltstrafrechtsordnungen zu entwickeln.