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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) - Auflösung, Insolvenz und Rückumwandlung

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) - Auflösung, Insolvenz und ...

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahrzehnten entwickelte sich in Europa eine zunehmend stärkerwerdende Tendenz, die innereuropäischen Handelshemmnisse in vielen Bereichen desWirtschaftslebens abzubauen, um einerseits einen für alle EU- Länder zugänglicherengemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen und andererseits den Handelsblöcken USA und Asienwirksamer wirtschaftlich entgegentreten zu können.Um die Öffnung des gemeinsamen Marktes durch eine wettbewerbsförderndeWirtschaftspolitik auch großen mitgliedsstaatlichen Kapitalgesellschaften zugute kommen zulassen, verabschiedete die EU am 08.10.2001 die Verordnung (EG) 2157/20011 zurSchaffung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Diese Verordnung,deren Erlass bereits seit 1959 immer wieder angeregt und diskutiert wurde2, soll es nunmehrkapitalstarken und international ausgerichteten Gesellschaften ermöglichen, ihrWirtschaftspotential durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen länderübergreifendzusammenzufassen3. Die genaue und detaillierte Kodifizierung der notwendigen rechtlichenRahmenbedingungen, vergleichbar einem europäischen Aktienrecht, wurde allerdings imVerhandlungszeitraum der letzten Jahrzehnte zunehmend abgelehnt, was ein gegenüber denersten Entwürfen zur SE-VO im Umfang erheblich geschmälertes Regelwerk zurKonsequenz hatte. Viele Bereiche des Aktienrechts der SE blieben ungeregelt bzw. wurdendurch Verweise auf die in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsnormen versuchtabzudecken. Inwieweit dies gelungen ist und in welchen Bereichen europäischer legislativerHandlungsbedarf besteht, wird sich erst mit den ersten SE-Gründungen bis ins Detail zeigen.Die vorliegende Arbeit versucht, einen Teilbereich der SE-VO daraufhin zu beleuchten, wieund nach welchen Vorschriften bestimmte Unternehmensentwicklungen rechtlich zubehandeln sind und in welchen Punkten gesetzgeberischer Ausfüllungsbedarf besteht.Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist daher der kaum durch die SE-VO geregelteBereich der Beendigung und Umwandlung der SE. Entgegen früherer Entwürfe zur SE-VO(etwa dem Verordnungsvorschlag von 1991, der ausführliche Vorschriften in den Art. 115 –130 SE-VOV 1991 vorsah) enthält die aktuelle Fassung nur wenige Bestimmungen, wie inden genannten Fällen zu verfahren ist;[...]1 Abgedruckt im Abl.EU, L 294/1, 2001.2 Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rn. 392, m. w. N.3 Vgl. Abs. II der Einführung zur Verordnung, a.a.O.

Bibliografische Angaben

April 2004, 29 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638265935

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