Die vordergründig sehr spezifisch anmutende Thematik der Dekompilierung von Computerprogrammen nimmt im zunehmend wichtiger werdenden Softwarerecht eine zentrale Rolle ein. Dennoch wurde die entsprechende urheberrechtliche Norm, Art. 21 URG, in der Schweiz bis anhin nur oberflächlich abgehandelt. Die vorliegende Dissertation schliesst diese Lücke und ermöglicht es dem Leser, sich in einem technisch und juristisch anspruchsvollen Gebiet schnell zurechtzufinden. Neben den zum Verständnis der Dekompilierung erforderlichen Grundlagen behandelt sie vor allem unzählige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung von Art. 21 URG stellen. Sie ist sowohl für Juristen als auch für Programmierer gedacht.