<p>Die Arbeit untersucht Sicherungsschäden und ihre Ersatzfähigkeit. Dazu gliedert sich die Arbeit in zwei Teile. Zunächst wird der Ausgleich von Sicherungsschäden mit den Mitteln der §§ 249 ff. BGB eruiert. Einerseits werden dabei Kriterien erarbeitet, anhand derer die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit zweier Kreditsicherheiten festgestellt werden kann. Andererseits wird aufgezeigt, dass sich Sicherungsschäden nur eingeschränkt in Geld entschädigen lassen. Schließlich wird ein Mechanismus entwickelt, der die Schadensabwicklung in Mehrpersonenkonstellationen koordiniert.</p> <p>Der zweite Teil der Arbeit richtet den Fokus auf einzelne Sicherungsinstitute: namentlich die Grund- und Mobiliarpfandrechte, die Sicherungsübereignung, den Eigentumsvorbehalt und die jeweiligen Verlängerungsformen. Es erfolgt ein Transfer der Ergebnisse aus dem allgemeinen ersten Teil unter Anpassung an die jeweiligen Besonderheiten.</p>