Der deutsche Strafvollzug orientiert sich zunehmend an Empfehlungen (sog. Soft Law) der Vereinten Nationen und des Europarates. Obwohl dieses Soft-Law keine rechtliche Bindungswirkung aufweist, stellt es einen von allen Mitgliedstaaten getragenen gemeinsamen Maßstab dar, der für die Vollzugsgestaltung richtungsweisend ist. Neben einer Bestandsaufnahme zur bisherigen Berücksichtigung des Soft Law zum Strafvollzug in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung, befasst sich die Arbeit in der Hauptsache mit einer systematischen Analyse des Soft-Law mit Bezügen zum Strafvollzug. Insgesamt wird aufgezeigt, dass dieses als wichtige Inspirationsquelle im Hinblick auf neue Rechtsetzungen und Reformen dient und zur Rechtsfortbildung beiträgt.