Insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten sehen Verbraucher oftmals von einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen ab. Die dafür verantwortlichen Ursachen, internationale Zuständigkeit im Ausland sowie erheblicher Zeit- und Kostenaufwand, könnten durch eine außergerichtliche Forderungsrealisierung deutlich reduziert werden. Ausgehend von den Regelungen der Richtlinie 2013/11/EU zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten vergleicht Jonas Kotzur die bisherige Praxis der Verbraucherschlichtung in Deutschland, den Niederlanden und Schweden und zeigt dabei deren Verbesserungspotential bei der Behandlung internationaler Sachverhalte auf. Im Anschluss daran entwickelt er Vorschläge zur Behandlung grenzüberschreitender Streitfälle, mit denen die derzeitigen Defizite behoben und die außergerichtliche Realisierung grenzüberschreitender Forderungen mit Hilfe der Verbraucherschlichtung effektiver gestaltet werden kann.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Kopenhagen; 2010 Erstes Staatsexamen, 2012 Zweites Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz; seit 2016 Rechtsanwalt in Stuttgart.