Eva Franziska Henkel untersucht wie eine Reform der Aktionärsklage (§ 148 AktG) die Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen stärken und hierdurch die Corporate Governance verbessern könnte. Die Untersuchung geht über eine gesellschaftsrechtliche und rechtsvergleichende Perspektive hinaus und berücksichtigt auch empirische und realverhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse. Zunächst belegte die Verfasserin mit einer empirischen Studie, dass dem Klageverfahren in Deutschland derzeit kaum praktische Bedeutung zukommt. Daran anknüpfend greift sie schon bestehende Reformvorschläge auf, bewertet diese auf Basis ihrer Erkenntnisse und formuliert konkrete neue Reformvorschläge.