Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Steuerberatung und Unternehmensbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mit dem Gesetz über Steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006 ist das UmwStG neu gefasst worden. Durch die Änderungen sollte ein systematisch in sich geschlossenes zukunftsfähiges steuerliches Umwandlungssteuerrecht geschaffen werden.Im Vordergrund stand das Ziel der Umsetzungen europarechtlicher Vorgaben und einer Öffnung für künftige Weiterentwicklungen des Gesellschaftsrechts.“ Solche europarechtlichen Vorgaben enthalten u. a. die EuGH-Urteile in den Rechtssachen SEVIC , Centros , Überseering , Inspire Art , de Lasteyrie du Saillant und X und Y.Zudem musste das UmwStG an die wegen des EuGH-Urteils in der Rechtssache SEVIC erfolgte Änderung des UmwG und wegen der erforderlichen Umsetzung der geänderten steuerlichen EU-Fusionsrichtlinie (FRL) sowie wegen der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzungsrichtlinie und wegen der Schaffung steuerlicher Begleitvorschriften zum SEEG angepasst werden.Gleichzeitig regelt das SEStEG aber auch rein nationale Zusammenhänge neu. All dies führte zu einer Generalüberholung des UmwStG mit der nachfolgenden Zielsetzung: „Im Zuge der zunehmenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung müssen steuerliche Hemmnisse beseitigt werden, um eine grenzüberschreitende Umstrukturierung zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland zu erhöhen.“