Art. 2 III; 9 II, III FKVO fordern für Untersagung bzw. Verweisung von Zusammenschlüssen nach Art. 1 II, III FKVO die Betroffenheit eines "wesentlichen Teils des Binnenmarkts". Dabei ist unklar, unter welchen Voraussetzungen ein wesentlicher Teil des Binnenmarkts betroffen ist, sowie wie mit Zusammenschlüssen zu verfahren ist, die keinen wesentlichen Teil betreffen.Die Untersuchung setzt hier an und nimmt eine Begriffsbestimmung des wesentlichen Teils des Binnenmarkts vor. Zudem entwickelt die Arbeit eine zwingende und antragslose (ex officio) Verweisung, welche eine Prüfung sowie Untersagung von Zusammenschlüssen nach Art. 1 II, III FKVO ohne Betroffenheit eines wesentlichen Teils des Binnenmarkts auf mitgliedstaatlicher Ebene ermöglicht.