Die wirtschaftliche Bedeutung der Patentlizenz nimmt weiter zu und mit ihr auch die Fälle des vertragsu?berschreitenden Gebrauchs, in denen (vermeintliche) Lizenznehmer patentgemäße Handlungen vornehmen, die nicht mehr von der Vereinbarung mit dem Patentinhaber gedeckt sind. Damit stellt sich die Frage, ob der Patentinhaber auch gegen redliche Dritte vorgehen kann, die ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachte Waren abgenommen und genutzt haben. Lukas Bartke sucht eine Lösung für dieses Problem im Zusammenspiel zwischen Vertragsrecht, patentrechtlichem Sonderdeliktsrecht und dem das Verbotsrecht einschränkenden Erschöpfungsgrundsatz. Seine Neukonzeption zeigt, dass schon das geltende Recht eine differenzierte und interessengerechte Lösung bereithält. Sie ermöglicht zudem eine Antwort auf die Frage nach den Folgen eines nichtigen Lizenzvertrags aufgrund eines zunächst unerkannten Kartellrechtsverstoßes.<br /><br />Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; 2020 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl fu?r Bu?rgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Zivilprozessrecht der Universität Osnabru?ck; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat im Gerichtsbezirk des OLG Oldenburg.